Abteilung Steuern

Die Abteilung Steuern befindet sich im 1. Stock des Gemeindehauses.

Die Abteilung Steuern ist für die Veranlagung der ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuern, der ausserordentlichen Jahressteuern und der Grundstückgewinnsteuern zuständig.

Der Steuerfuss beträgt zurzeit 118 %.

E-Mail Abteilung Steuern: steueramt(at)koblenz.ch

Telefon: 056 246 12 42

Christina Hauck

Leiterin Steueramt

Beat Schneider

Mitarbeiter Steueramt

Jasmin Schütz

Sachbearbeiterin Steuern

Marika Jehle

Lernende

ZUSTÄNDIGKEITEN Abteilung Steuern

  • Vorbereitung der Veranlagungen für die Steuerkommission
  • Behandlung der Fristerstreckungsgesuche
  • Errechnen der Steuerbeträge inkl. provisorischen Anpassungen
  • Eröffnen der Veranlagungsverfügungen und Einspracheentscheide
  • Protokollführung der Steuerkommission
  • Grundstückgewinnsteuern
  • Führen des Steuerregisters und der notwendigen Kontrollen
  • Steuerliche Bewertung von Liegenschaften und Grundstücken

Für den Steuerbezug ist die Abteilung Finanzen zuständig. Allfällige Fragen betreffend Zahlungsfristen, Ratenzahlungen und Erlassgesuche sind direkt an die Abteilung Finanzen zu richten.

WEITERE NÜTZLICHE LINKS und Downloads

Kantonales Steueramt (gesamtes Infopaket)

Merkblätter zum Steuerrecht

EasyTax

Online-Steuerberechnung

Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung beantragen

Hallo-Aargau

Formular Hilfsblatt Berechnung provisorischer Steuerbetrag

Formular Grundstückgewinnsteuererklärung

 

Diverses

Einnahmen aus Stromverkauf

Entschädigungen aus kostendeckender Einspeisevergütung (KEV) resp. Direktvermarktung des Stroms oder durch Überlassung von Liegenschaftsteilen für den Betrieb einer Solaranlage stellen steuerbares Einkommen aus unbeweglichem Vermögen dar. Diese Einnahmen aus Stromverkauf sind in der Steuererklärung bei Ihrer Liegenschaft zu erfassen.