Abteilung Steuern
Die Abteilung Steuern befindet sich im 1. Stock des Gemeindehauses.
Die Abteilung Steuern ist für die Veranlagung der ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuern, der ausserordentlichen Jahressteuern und der Grundstückgewinnsteuern zuständig.
Der Steuerfuss beträgt zurzeit 118 %.
E-Mail Abteilung Steuern: steueramt(at)koblenz.ch
Telefon: 056 246 12 42
Christina Hauck
- Telefon: 056 246 12 42
Beat Schneider
- Telefon: 056 246 12 42
Jasmin Schütz
- Telefon: 056 246 12 42
Marika Jehle
- Telefon: 056 246 12 42
ZUSTÄNDIGKEITEN Abteilung Steuern
- Vorbereitung der Veranlagungen für die Steuerkommission
- Behandlung der Fristerstreckungsgesuche
- Errechnen der Steuerbeträge inkl. provisorischen Anpassungen
- Eröffnen der Veranlagungsverfügungen und Einspracheentscheide
- Protokollführung der Steuerkommission
- Grundstückgewinnsteuern
- Führen des Steuerregisters und der notwendigen Kontrollen
- Steuerliche Bewertung von Liegenschaften und Grundstücken
Für den Steuerbezug ist die Abteilung Finanzen zuständig. Allfällige Fragen betreffend Zahlungsfristen, Ratenzahlungen und Erlassgesuche sind direkt an die Abteilung Finanzen zu richten.
WEITERE NÜTZLICHE LINKS und Downloads
Kantonales Steueramt (gesamtes Infopaket)
Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung beantragen
Formular Hilfsblatt Berechnung provisorischer Steuerbetrag
Formular Grundstückgewinnsteuererklärung
Diverses
Einnahmen aus Stromverkauf
Entschädigungen aus kostendeckender Einspeisevergütung (KEV) resp. Direktvermarktung des Stroms oder durch Überlassung von Liegenschaftsteilen für den Betrieb einer Solaranlage stellen steuerbares Einkommen aus unbeweglichem Vermögen dar. Diese Einnahmen aus Stromverkauf sind in der Steuererklärung bei Ihrer Liegenschaft zu erfassen.