An- und Abmeldungen
Anmeldung Schweizer Staatsangehörige
Vor der Anmeldung auf unserer Einwohnerkontrolle müssen Sie sich auf der vorherigen Wohngemeinde abmelden. Gemäss § 17 des Register- und Meldegesetzes (RMG) hat die Anmeldung innert 14 Tagen zu erfolgen:
Folgende Unterlagen werden dafür benötigt:
- Heimatschein (Erhalten Sie von der vorherigen Wohngemeinde.)
- Familienbüchlein oder Familienausweis (wenn verheiratet)
- Krankenkassenversicherungskarte oder Krankenkassenpolice
- Kopie Mietvertrag (Vorder- und Rückseite)
Als Bestätigung, dass Sie den Heimatschein auf der Einwohnerkontrolle hinterlegt haben und im Einwohnerregister von Koblenz registriert sind, erhalten Sie eine Meldebestätigung, welche Sie bis zu einem allfälligen Wegzug oder Änderungen der Personalien aufbewahren wollen.
Anmeldung ausländische Staatsangehörige
Vor der Anmeldung auf unserer Einwohnerkontrolle müssen Sie sich auf der vorherigen Wohngemeinde mit Ihrem Ausländerausweis abmelden. Gemäss Art. 15 Abs. 1 VZAE hat die Anmeldung innert 14 Tagen zu erfolgen:
Folgende Unterlagen werden dafür benötigt:
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung bzw. Ermächtigung zur Visumserteilung oder Arbeitsvertrag (sofern Zuzug vom Ausland)
- Ausländerausweis (sofern vorhanden)
- Heimatlicher gültiger Reisepass
- Familienbüchlein oder Familienausweis (wenn verheiratet)
- Krankenkassenversicherungskarte oder Krankenkassenpolice
- Kopie Mietvertrag (Vorder- und Rückseite)
Als Bestätigung, dass Sie eine Kopie eines gültigen Reisepasses auf der Einwohnerkontrolle hinterlegt haben und im Einwohnerregister von Koblenz registriert sind, erhalten Sie eine Meldebestätigung, welche Sie bis zu einem allfälligen Wegzug oder Änderungen der Personalien aufbewahren wollen.
Abmeldung Schweizer Staatsangehörige
Für die Abmeldung werden die neue Adresse, das Wegzugsdatum und der Schriftenempfangsschein / Meldebestätigung benötigt. Im Gegenzug erhalten Sie von der Einwohnerkontrolle den Heimatschein, welchen Sie am neuen Wohnort für die Anmeldung benötigen.
Bei einem Wegzug ins Ausland ist mindestens 14 Tage vor Ausreise die Einwohnerkontrolle und das Steueramt aufzusuchen.
Abmeldung ausländische Staatsangehörige
Für die Abmeldung werden der Ausländerausweis, die neue Adresse und das Wegzugsdatum benötigt, in welchem ein Abmeldestempel versehen wird.
Bei einem Wegzug ins Ausland ist mindestens 14 Tage vor Ausreise die Einwohnerkontrolle und das Steueramt aufzusuchen.