Adressauskünfte
Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des Datenschutzgesetzes bzw. § 22 des Register- und Meldegesetzes (RMG) erteilt werden.
Für eine Adressauskunft benötigen wir:
- Schriftliche Anfrage
- Interessennachweis
- Adressiertes und frankiertes Antwortcouvert
- CHF 20.00 (gemäss § 15 Gemeindegebührendekret)
Telefonische Auskünfte werden nur an Amtsstellen erteilt.