Leumundszeugnis
Das Leumundszeugnis bescheinigt, welchen Leumund eine Person besitzt. Ein guter Leumund kann bescheinigt werden, wenn jemand seinen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde nachkommt. Der strafrechtliche oder betreibungsrechtliche Leumund muss durch die entsprechenden Registerauszüge belegt werden. Die Gebühr beträgt Fr. 20.00.
Sie können ein Leumundszeugnis über das Smart Service Portal bestellen oder direkt am Schalter der Gemeindekanzle beziehen.