Meldepflicht Vermieter

Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermieterverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens 3 aufeinander folgende Monaten oder 3 Monate innerhalb eines Jahres Logis geben, sind gemäss § 10 Abs 1 RMG (Register- und Meldegesetz, in Kraft seit 1. Mai 2009) verpflichtet, ein-, um und wegziehende Personen innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden. Es sind auch Adressänderungen innerhalb eines Gebäudes meldepflichtig.

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